Dienstleistungen

Arbeitsstättenbegehungen

Sie erhalten zu jeder Begehung eine detaillierte Dokumentation mit allen gewünschten Punkten als PDF in die Zentrale übermittelt.

Arbeitsstättenbegehung durch eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft

Die Begehungen enthalten folgende Themen:

  • Kontrolle diverser Vorschriften (z.B. Bildschirmarbeitsplatzordnung, Arbeitsstättenordnung etc.).
  • Erste-Hilfe-Themen (Anzahl und Ausbildung des Erste-Hilfe-Personals usw.).
  • Mitarbeiter zu Betriebshygiene und ergonomischen Arbeitsabläufen beraten
  • Kontrolle des Arbeitsstoffverzeichnisses.
  • Schulung des Supportpersonals.
  • Beratung zu allen technischen und medizinischen Aspekten des Arbeitnehmerschutzes.

Arbeitsstättenbegehung durch einen ausgebildete Brandschutzwart

Die Begehungen enthalten folgende Themen:

  • Kontrolle aller wiederkehrenden Überprüfungen (Brandschutz, Gasbefund, Blitzschutz, usw.).
  • Kontrolle des Brandschutzbuches.
  • Beurteilung des Fluchtwegs (Freihaltung der Fluchtwege, Notausgangstüren usw.).

Arbeitsstättenbegehung nach HACCP.

Die Begehungen enthalten folgende Themen:

  • Beraten der Mitarbeiter zu Arbeitshygiene und ergonomischen Arbeitsabläufen
  • Kontrolle der Baulichen Gegebenheiten.
  • Unterstützung bei der Schulung der Mitarbeiter.
  • Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen zur Dokumentation der organisatorischen Anforderungen. (Evaluierungen, Unterweisungen,etc.)
  • Kontrolle der Einhaltung verschiedener Vorschriften(Covid, etc.).
  • Kontrolle von wiederkehrenden Kontrollpunkten (Schädlingsbekämpfungsüberwachung, Temperaturaufzeichnung, etc.)

Unterweisungen

  • Wir haben immer die passende Unterweisung für Ihr Thema!
  • Unsere Weisungen entsprechen § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und werden nachvollziehbar und fachgerecht ausgeführt.
  • Egal, ob es um Lagersicherheit, Bildschirmarbeit, das Arbeiten auf Leitern oder Brandschutz geht.

Evaluierungen

Wenn es dann einmal speziell wird, können Sie auch hier auf uns zählen.

  • Evaluationsvorlagen sollten nur als Checklisten und Empfehlungen für die formale Gestaltung dienen, Unternehmen sollten nicht Vorlage für Vorlage suchen, sondern die Vorlagesollte je nach betrieblichen Gegebenheiten verändert werden.
  • Die Evaluierung muss am konkreten Arbeitsplatz stattfinden. Immer wieder passiert es, dass das, was protokolliert wird, sehr wenig mit dem zu tun hat, was tatsächlich getan wird.
  • Die Risikoanalyse am Arbeitsplatz muss umfassend sein. Nicht nur für den normalen Betrieb, sondern auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen Risiken für Mitarbeiter bewertet werden
  • Die Kausalkette „Gefährdung-Schutzziel-Maßnahme“ muss bei der Evaluierung erkennbar sein.
  • Technische Schutzmaßnahmen allein reichen oft nicht aus.
  • Bei der Festlegung von Maßnahmen dürfen insbesondere informatorische (z. B. Anleitung, Kontrolle) und organisatorische (z. B. Inspektionspflichten) Maßnahmen nicht vergessen werden.

Überprüfungen gemäß §82b GewO. (Gewerbeordnung)

  • Jeder Unternehmer der eine gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage besitzt, ist verpflichtet, diese regelmäßig zu überprüfen.
  • Besonders aufpassen muss man auf die räumliche Anordnung und Änderungen an der maschinellen Ausstattung.
  • Neben der Eigenüberprüfung (§ 82b Gewerbeordnung) gibt es diverse Prüfverpflichtungen mit zum Teil abweichenden Fristen.