Dienstleistungen
Arbeitsstättenbegehungen
Sie erhalten zu jeder Begehung eine detaillierte Dokumentation mit allen gewünschten Punkten als PDF in die Zentrale übermittelt.
Arbeitsstättenbegehung durch eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft
Die Begehungen enthalten folgende Themen:
- Kontrolle diverser Vorschriften (z.B. Bildschirmarbeitsplatzordnung, Arbeitsstättenordnung etc.).
- Erste-Hilfe-Themen (Anzahl und Ausbildung des Erste-Hilfe-Personals usw.).
- Mitarbeiter zu Betriebshygiene und ergonomischen Arbeitsabläufen beraten
- Kontrolle des Arbeitsstoffverzeichnisses.
- Schulung des Supportpersonals.
- Beratung zu allen technischen und medizinischen Aspekten des Arbeitnehmerschutzes.
Arbeitsstättenbegehung durch einen ausgebildete Brandschutzwart
Die Begehungen enthalten folgende Themen:
- Kontrolle aller wiederkehrenden Überprüfungen (Brandschutz, Gasbefund, Blitzschutz, usw.).
- Kontrolle des Brandschutzbuches.
- Beurteilung des Fluchtwegs (Freihaltung der Fluchtwege, Notausgangstüren usw.).
Arbeitsstättenbegehung nach HACCP.
Die Begehungen enthalten folgende Themen:
- Beraten der Mitarbeiter zu Arbeitshygiene und ergonomischen Arbeitsabläufen
- Kontrolle der Baulichen Gegebenheiten.
- Unterstützung bei der Schulung der Mitarbeiter.
- Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen zur Dokumentation der organisatorischen Anforderungen. (Evaluierungen, Unterweisungen,etc.)
- Kontrolle der Einhaltung verschiedener Vorschriften(Covid, etc.).
- Kontrolle von wiederkehrenden Kontrollpunkten (Schädlingsbekämpfungsüberwachung, Temperaturaufzeichnung, etc.)
Unterweisungen
- Wir haben immer die passende Unterweisung für Ihr Thema!
- Unsere Weisungen entsprechen § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und werden nachvollziehbar und fachgerecht ausgeführt.
- Egal, ob es um Lagersicherheit, Bildschirmarbeit, das Arbeiten auf Leitern oder Brandschutz geht.
Evaluierungen
Wenn es dann einmal speziell wird, können Sie auch hier auf uns zählen.
- Evaluationsvorlagen sollten nur als Checklisten und Empfehlungen für die formale Gestaltung dienen, Unternehmen sollten nicht Vorlage für Vorlage suchen, sondern die Vorlagesollte je nach betrieblichen Gegebenheiten verändert werden.
- Die Evaluierung muss am konkreten Arbeitsplatz stattfinden. Immer wieder passiert es, dass das, was protokolliert wird, sehr wenig mit dem zu tun hat, was tatsächlich getan wird.
- Die Risikoanalyse am Arbeitsplatz muss umfassend sein. Nicht nur für den normalen Betrieb, sondern auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen Risiken für Mitarbeiter bewertet werden
- Die Kausalkette „Gefährdung-Schutzziel-Maßnahme“ muss bei der Evaluierung erkennbar sein.
- Technische Schutzmaßnahmen allein reichen oft nicht aus.
- Bei der Festlegung von Maßnahmen dürfen insbesondere informatorische (z. B. Anleitung, Kontrolle) und organisatorische (z. B. Inspektionspflichten) Maßnahmen nicht vergessen werden.
Überprüfungen gemäß §82b GewO. (Gewerbeordnung)
- Jeder Unternehmer der eine gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage besitzt, ist verpflichtet, diese regelmäßig zu überprüfen.
- Besonders aufpassen muss man auf die räumliche Anordnung und Änderungen an der maschinellen Ausstattung.
- Neben der Eigenüberprüfung (§ 82b Gewerbeordnung) gibt es diverse Prüfverpflichtungen mit zum Teil abweichenden Fristen.